Clearing Jugendwohngemeinschaft Ibbenbüren
Die Gruppe nimmt in erster Linie Jugendliche auf, die sich erst seit kurzem in Deutschland aufhalten und durch das zuständige Jugendamt nach § 42 bzw. 42a SGB VIII in Obhut genommen wurden. Ihre weitere Perspektive und damit verbundene Jugendhilfebedarfe sollen in einem abgrenzten zeitlichen Rahmen geklärt werden.
Für Anschlussmaßnahmen im Nachgang zum Clearingverfahren und abhängig vom ermittelten Bedarf des einzelnen Jugendlichen können Jugendliche auch in der Gruppe verbleiben. Die Struktur der Gruppe bietet die Möglichkeit, die Jugendlichen auf dem Weg in die Verselbständigung zu begleiten. Für zwei weitere Jugendliche wird sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung in einer Verselbständigungswohnung in räumlicher Nähe zur Clearinggruppe angeboten.
Sofern freie Platzkapazitäten vorhanden sind, können UMFs zusätzlich auch in fast allen Wohngruppen des LWL-Jugendheims Tecklenburg (LWL-JH) aufgenommen werden, sofern das Leistungsangebot in Hinblick auf Alter und Geschlecht der Jugendlichen hierauf ausgerichtet ist.