Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage/ Aufnahme:
§§27 ff.,32,36 SGB VIII, § 32 KJHG
Die Aufnahme erfolgt über das Jugendamt. Als teilstationäre und familienergänzende Hilfe wird die Bereitschaft der Eltern zur aktiven Beteiligung im Hilfeprozess erwartet.