Infos für Experten
Alle vorgefundenen Themenbereiche und Bedarfe der Familie können individuell festgelegt und verhandelt werden. So ist es möglich, die Eltern- und Familienberatung flexibel durch weitere Methoden der Einzel- oder Gruppenarbeit zu ergänzen. Darüber hinaus kann auch der Einsatz weiterer Fachleute geplant und gesteuert werden.
Auf dem Hintergrund der Hilfe zur Selbsthilfe oder zur Stützung des Kindeswohles besteht ferner die Möglichkeit, durch den Einsatz von Hilfskräften ein speziell auf den alltagspraktischen Bereich ausgerichtetes Training anzubieten. Hierbei stehen die Basisversorgung der Kinder, der Erhalt und die Verbesserung der Haushaltsstruktur, Hygiene und Wohnqualität oder auch die Begleitung einzelner Kinder bei Hausaufgaben oder Freizeitangeboten im Vordergrund.
Ziel jedes Arbeitsbündnisses, welches in der Aufnahmephase mit Familien geschlossen wird, ist deutlich zu machen, dass im Rahmen der Garantenpflicht gegenüber dem Jugendamt bei einer Gefährdung des Kindeswohls ein Austausch zwischen den Sozialarbeitern des Trägers sowie des Jugendamtes geschieht. In Anlehnung an die Verfahrensstandards bei akut schwerwiegender Gefährdung des Kindeswohls des Deutschen Städtetages und analog zu den Bestimmungen des „Kick“ übernehmen wir einen Teil der Garantenpflicht durch Handlungs- und Mitteilungspflichten. Wir verpflichten uns, alle Abweichungen und insbesondere alle akuten Gefährdungen einer Kindesvernachlässigung oder Kindesmisshandlung dem federführenden Mitarbeiter des Jugendamtes unmittelbar mitzuteilen. Auf der Grundlage einer steigenden Anzahl an Hilfen, in denen es um latente oder aber akute Kindeswohlgefährdung geht, entwickelten die MitarbeiterInnen der Ambulanten Erziehungshilfen ein hohes Maß an Sensibilität und Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme in enger Absprache mit dem jeweiligen Jugendamt sowie anderen Kooperationspartnern.
Vorrang innerhalb der Arbeit hat immer das Kindeswohl, das heißt die Gewährleistung der Sicherheit der Kinder und Jugendlichen.