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www.lwl-jugendheim-tecklenburg.de | Infos für Experten - Jugendheim Tecklenburg - 17.01.2021 URL: https://www.lwl-jugendheim-tecklenburg.de/de/angebote/ambulant/AEH_osnabrueck_sued/infos_experten/
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit rund 17.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region Westfalen-Lippe. Er betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser und 18 Museen und ist außerdem einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung.

Mehr über die Arbeit und Aufgaben des LWL erfahren Sie hier:

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Infos für Experten

Die Betreuungsintensität ist flexibel gestaltbar und wird im Einzelfall festgelegt. Das Spektrum reicht von niedrigschwelligen Betreuungen bis hin zu Kontroll- und Sicherungsaufträgen mit höherem Stundenumfang. Innerhalb der seit 2003 im Landkreis Osnabrück gültigen Fallpauschale garantieren wir als Grundleistung den Einsatz einer ausgebildeten sozialpädagogischen Fachkraft für mindestens einen Betreuungskontakt pro Woche.  Für den Bereich des Sozialpädagogisch Betreuten Wohnens werden bedarfsorientierte Stundenkontingente vereinbart.

Alle vorgefundenen Themenbereiche und Bedarfe der Familie können individuell festgelegt und verhandelt werden. So ist es möglich, die Eltern- und Familienberatung flexibel durch weitere Methoden der Einzel- oder Gruppenarbeit zu ergänzen. Darüber hinaus kann auch der Einsatz weiterer Fachleute geplant und gesteuert werden.

Auf dem Hintergrund der Hilfe zur Selbsthilfe oder zur Stützung des Kindeswohles besteht ferner die Möglichkeit, durch den Einsatz von Hilfskräften ein speziell auf den alltagspraktischen Bereich ausgerichtetes Training anzubieten. Hierbei stehen die Basisversorgung der Kinder, der Erhalt und die Verbesserung der Haushaltsstruktur, Hygiene und Wohnqualität oder auch die Begleitung einzelner Kinder bei Hausaufgaben oder Freizeitangeboten im Vordergrund.

Ziel jedes Arbeitsbündnisses, welches in der Aufnahmephase mit Familien geschlossen wird, ist deutlich zu machen, dass im Rahmen der Garantenpflicht gegenüber dem Jugendamt bei einer Gefährdung des Kindeswohls ein Austausch zwischen den Sozialarbeitern des Trägers sowie des Jugendamtes geschieht. In Anlehnung an die Verfahrensstandards bei akut schwerwiegender Gefährdung des Kindeswohls des Deutschen Städtetages und analog zu den Bestimmungen des „Kick“ übernehmen wir einen Teil der Garantenpflicht durch Handlungs- und Mitteilungspflichten. Wir verpflichten uns, alle Abweichungen und insbesondere alle akuten Gefährdungen einer Kindesvernachlässigung oder Kindesmisshandlung dem federführenden Mitarbeiter des Jugendamtes unmittelbar mitzuteilen. Auf der Grundlage einer steigenden Anzahl an Hilfen, in denen es um latente oder aber akute Kindeswohlgefährdung geht, entwickelten die MitarbeiterInnen der Ambulanten Erziehungshilfen ein hohes Maß an Sensibilität und Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme in enger Absprache mit dem jeweiligen Jugendamt sowie anderen Kooperationspartnern.
Vorrang innerhalb der Arbeit hat immer das Kindeswohl, das heißt die Gewährleistung der Sicherheit der Kinder und Jugendlichen.
 

 

Kontakt

AEH Osnabrück Süd +

Ambulante Erziehungshilfen Osnabrück – Süd

Große Straße 30
49186 Bad Iburg
Fon: 05403 7931-46
Fax: 05403 7931-47
Mail: aeh.osnabrueck-sued@lwl.org

Teamleitung:
Andrea Klose
mobil: 0151 4063-7830

 

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