Leistungsbeschreibung
Gezielte Hilfe bei Familienkrisen
Zumeist werden wir eingeschaltet, wenn sich eine Familienkrise auf dem akuten Höhepunkt befindet. Hier gilt es, schnell und bedarfsgerecht zu handeln.
Durch das angebotene Maßnahmenpaket und ergänzende therapeutische Konzepte gelingt es oftmals, die Fremdunterbringung von Kindern zu vermeiden. Wichtig für den Erfolg dieser Hilfen ist die schrittweise Übernahme von Eigenverantwortung durch die Familienmitglieder bzw. die Schaffung von Netzwerken, um Rückfälle in alte Muster zu begegnen.
Alle Familienmitglieder sollen ihre Beziehungen selbstständig knüpfen und auch ihre Konflikte selber lösen (lernen). Dieses wird durch ein aktives Lernen ermöglicht, weil einzelne Situationen besprochen und Lösungsvorschläge gemacht werden. Dabei ist wichtig, dass die Familien die Lösungsvorschläge annehmen können, denn nur so ist eine dauerhafte Veränderung der Familiensituation überhaupt möglich.
Viele der von uns betreuten Familien weisen besondere Auffälligkeiten auf, die durch andere Institutionen nicht bearbeitet werden können. Oft ist ein Elternteil, zuweilen auch beide Eltern, psychisch erkrankt. In vielen Fällen besteht noch keine Krankheitseinsicht, so dass eine Behandlung in einer Psychiatrie noch nicht greift. Selbst bei einer stationären Unterbringung des Elternteils wird die Situation der Kinder meist übersehen. Zusammengefasst ergeben sich komplexe Hilfebedarfe in folgenden Bereichen und beschreiben gleichzeitig die Zielgruppe der Hilfe
- Familien, in denen Gewalt ausgeübt wird bzw. wurde
- Familien mit Suchtproblematik
- Chronisch erkrankte Familienmitglieder
- Familien mit sozialen Ängsten
- Familien, in denen ein oder mehrere Familienmitglieder psychische Auffälligkeiten aufweisen
- unmotivierte Familien
- Familien in den Missbrauchserfahrungen vorliegen
- Familien mit Kindern die Schul- und Berufsleistungen ganz oder teilweise verweigern
- Migrationsfamilien (Umgang mit Kriegs- und Flüchtlingstraumatisierungen) Bei Bedarf wird ein Dolmetscher eingesetzt
Um oben beschriebenen Auffälligkeiten der Zielgruppe angemessen zu begegnen, bedarf es verschiedener Professionen, die in kooperativer Weise zusammen arbeiten.
Rechtsgrundlage/ Aufnahme:
§§ 19, 27, 31 (Ibbenbüren), 35, 35a, 36 SGB VIII
Die Aufnahme erfolgt über das zuständige Jugendamt.