Arbeitsweise
Eigenverantwortung übernehmen
Familien, die unsere Betreuung suchen, befinden sich häufig auf dem Höhepunkt einer Familienkrise. Durch das vorhandene Beratungs- und Kursangebot und ergänzende therapeutische Konzepte gelingt es der Familie oftmals, gute familiäre Lösungen zu finden und das Auseinanderbrechen der Familie bzw. die Fremdunterbringung von Kindern zu vermeiden. Wichtig für den Erfolg dieser Hilfen ist die schrittweise Übernahme von Eigenverantwortung durch die Familienmitglieder bzw. die Schaffung von Netzwerken, um Einbrüche, Grenzen und Chronifizierungen aufzufangen und ein erneutes Auftreten der Eingangsproblematik zu vermeiden bzw. zu reduzieren.
Im Arbeitsalltag bedeutet Partizipation nicht das Handeln für die Familienmitglieder, sondern vielmehr sollen alle Beteiligten ihre Beziehungen selbstständig knüpfen und auch ihre Konflikte selber lösen. Dies ermöglicht ein aktives Lernen. Dieses im Prozess erlernte Wissen über sinnvolle Handlungsstrategien kann später auf andere Situationen übertragen werden.
Rechtsgrundlage/ Aufnahme:
Die Rechtsgrundlagen der ambulanten Arbeit beziehen sich auf die §§ 8a, 27, 30, 31, 35a, 36 SGB VIII.