Arbeitsweise
Begleitung in die Selbstständigkeit
Die Arbeitsweise unserer Wohngruppe orientiert sich an dem Bindungsphasenmodell (Vier-Phasen-Modell).
Bindungsphase (1. Phase)
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit rund 17.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region Westfalen-Lippe. Er betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser und 18 Museen und ist außerdem einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung.
Mehr über die Arbeit und Aufgaben des LWL erfahren Sie hier:
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Bindungsphase (1. Phase)
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Jedes Kind und jeder Jugendliche bekommt als primäre Bindungsperson einen Bezugsbetreuer, d. h. jedes Kind hat eine wichtigste Person innerhalb der Gruppe, die es im Laufe seiner weiteren Entwicklung auffängt, begleitet und unterstützt. Dabei ist es uns wichtig, dass sich die so wichtigen Bezüge ungezwungen entwickeln. |
Nach der Aufnahme gilt: Kind und (Bezugs)-betreuer „finden sich“. Für eine gelungene Anbindung ist eine Harmonie in der Betreuer-Kind-Beziehung unerlässlich. Wir nehmen Abstand davon, dass einem Kind ein Betreuer – ausschließlich nach organisatorischen Kriterien – „vorgesetzt“ wird.
Die Kontaktaufnahme erfolgt sanft und einfühlsam. Besonders bieten sich hierfür Situationen an, wie Kinder ins Bett bringen oder morgendliches Wecken, Haare waschen oder das Kind einfach in den Arm zu nehmen, wenn es angelaufen kommt. Bei diesen initiierten Ritualen werden viele Sinne angesprochen und mit der Nähe eines liebevoll eingestellten Menschen assoziiert. Dabei lässt sich immer wieder beobachten, je mehr Sinne auf eine sanfte, angenehme Weise angesprochen werden, umso intensiver wird die Beziehung.
Die anfängliche Phase der Anbindung an die Bindungsperson kann individuell verschieden sein. Eine Beziehung kann nach ca. sechs Wochen gelingen. In dieser Zeit sind wir mit unseren Anforderungen vorsichtiger. In Absprache mit den beteiligten Institutionen, wie Schule und Jugendamt, kann zum Beispiel auch auf einen verpflichtenden Schulbesuch innerhalb der ersten Wochen in der Zeit der Anbindung verzichtet werden. Psychotherapien und Trainings werden ggf. ausgesetzt und Familienbesuche erfolgen situationsbedingt nur unter Teilnahme der Bindungsperson und ggf. anfangs nicht über Nacht.
In dieser ersten Phase der Bindungsentwicklung versuchen wir, Grenz- und Regelsetzungen auf ein Minimum zu reduzieren. Es ist wichtig, eine Tagesstruktur und damit Rituale einzuführen. Zu viele Grenzen am Anfang würden ohnehin dazu führen, dass die Kinder/Jugendlichen überhaupt nichts akzeptieren.
Wenn die Grundlagen einer sicheren Beziehung gelegt sind, meist nach vier bis sechs Wochen, werden Regeln und Grenzen individuell eingeführt und konsequent durchgesetzt. Auch hier spielt die Bindungsperson die zentrale Rolle. Sie definiert die Grenzen, führt diese ein und lebt sie auch selbst.
Elternarbeit (2. Phase)
Bindungsstörungen ohne eine begleitende Eltern- oder Familienarbeit zu behandeln ist unmöglich. Gerade, wenn die Entwicklung einer sicheren Bindung optimal verliefe, käme für das Kind/den Jugendlichen früher oder später die Frage auf: „Bist du denn meine richtige Mutter oder mein richtiger Vater?!“. Ohnehin erleben wir es häufig – und sogar bei älteren Jugendlichen – dass sie nach einigen Wochen Bindungsentwicklung wie zufällig „Mama“ oder „Papa“ zu ihrer Bezugsperson sagen. Allerdings – die leiblichen Eltern sind in unserer Kultur und Gesellschaft als Identifikationspersonen, über die letztendlich die persönliche Identität des Kindes bestimmt ist, nicht ersetzbar. Würden wir uns diesem Problem nicht stellen und so tun, als könnten wir über die Entwicklung einer sicheren Bindung die Eltern in dieser Hinsicht ersetzen, würden wir zwangsläufig einen so genannten „Stiefmutterkonflikt“ erzeugen, d. h. den für das Kind unauflöslichen Konflikt darüber, wer denn seine richtige Mutter oder sein richtiger Vater ist bzw. sein soll.
Der Schlüssel zur Lösung dieses Problems liegt darin, dem Kind innerhalb und mit Hilfe der neuen Bindung anhand von Beispielen zu beweisen, dass seine Eltern wertvoll sind und ihm diesen Wert der Eltern systematisch zu vermitteln. Andererseits müssen wir den Kindern auch ermöglichen, sich von den Eltern zu lösen, wenn die Erkenntnis vorhanden ist, dass die Eltern wirklich schlecht sind und dem Kind schaden. Elternarbeit hat in diesem Fall also nicht den Zweck oder das Ziel, Bindungsfähigkeit der Eltern herzustellen, sondern die elterlichen Ressourcen zu erforschen, zu beschreiben und damit für das Kind verfügbar zu machen. Die Bindungsperson ist grundsätzlich an der Elternarbeit beteiligt und kennt die Eltern persönlich insoweit, dass sie dem Kind die Ressourcen seiner Ursprungsfamilie authentisch vermitteln kann.
Reifung (3. Phase)
In den meisten Fällen kann man schon nach einem halben Jahr große Entwicklungsfortschritte beobachten. Das Reden und das Fühlen des Kindes beginnen, besser zusammen zu passen. Bei den Kindern entwickelt sich langsam Vernunft und die Fähigkeit, aus Einsicht zu handeln. Die Intensität der Körpernähe wird geringer. An die Stelle des „Bauches“ tritt langsam der „Kopf“. Während wir in der Anfangszeit Diskussionen überwiegend vermeiden, wird es jetzt wichtiger mit dem Kind zu sprechen. Dabei sehen wir weiter die Bedeutung der Bezugsperson.
Ablösung (4. Phase)
Ablösungsprozesse werden durch die Mitarbeiter der Gruppe im engen Austausch mit dem Kind oder dem Jugendlichen, den Familien und anderen Helfern gut vorbereitet und eng begleitet. Die Ablösung aus der Gruppe kann im Einzelfall die Rückkehr in ihre Familien (Reintegration) bedeuten, meint aber ebenso die Verselbständigung aus der Gruppe. Während der gesamten Ablösephase steht der/die BezugserzieherIn zur Seite.
Reintegration versus Lebensort
Die Gruppe bietet den Kindern und Jugendlichen einen Lebensort, der unterschiedliche Perspektiven ermöglichen kann. An erster Stelle steht zunächst die Reintegration in das familiäre Umfeld. Wir sehen die familiären Kontakteals eine der wichtigsten Entwicklungsressourcen, die lebenslang von Bedeutung sind. Die Eltern sollen so intensiv wie möglich in den Alltag ihrer Kinder mit einbezogen werden.
Sollten Reintegrationsmöglichkeiten ausgeschlossen werden, können die Kinder und Jugendlichen in der Gruppe ein „Zuhause“ finden, indem sie bei ihren zu leistenden Entwicklungsaufgaben Unterstützung und Anerkennung erfahren.
Verselbständigung
Um einen Beziehungsabbruch zu vermeiden, begleiten das Team und somit in erster Linie der/die BezugserzieherIn Jugendliche auf dem Weg der Verselbständigung. Dieses kann eine Kooperation mit anderen Systemen unserer Einrichtung (z.B. Jugendwohngemeinschaften, Ambulanzen) oder auch die erste eigene Wohnung mit einer Begleitung durch Fachleistungsstunden beinhalten. Passende Konzepte werden speziell und bedürfnisorientiert auf den einzelnen Jugendlichen entwickelt.
Wohngruppe Lotte
Ringstraße 1a
49504 Lotte
Tel.: 0 54 04 / 91 79 58
Fax: 0 54 04 / 91 79 72
Handy : 01 51 / 40 63 78 12
Mail: wg.lotte@lwl.org
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