Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage / Aufnahme:
§§ 27, 34, 36 SGB VIII
Zunächst wird durch das Jugendamt ein Vorstellungsgespräch vereinbart. Dieses findet in der Regel in der Wohngruppe statt, um dem Kind / Jugendlichen und dessen Eltern einen ersten Einblick in die Wohngruppe zu ermöglichen.
Nach der Vorstellung des Kindes / Jugendlichen entscheidet das Team der Wohngruppe Hölter, ob es zu einer Aufnahme kommen kann. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass das Kind / der Jugendliche sich ein Wohnen kurz- oder langfristig in der Wohngruppe vorstellen kann und die notwendige Bereitschaft dafür mitbringt.
Wenn möglich, werden mit allen Beteiligten ( Kind / Jugendlicher, Eltern, Jugendamt, Bezugsbetreuer ) erste Ziele formuliert.