Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage:
§§ 27, 34, 35a, 41 SGB VIII
Aufnahme:
Vor der Aufnahme führen wir ein Gespräch mit den Kindern oder Jugendlichen und deren Eltern oder Betreuern. Dabei besteht die Möglichkeit, offene Fragen zu beantworten und eigene Wünsche oder Erwartungen zu äußern. Außerdem stellen wir die Räumlichkeiten und den Tagesablauf vor.
Am Aufnahmetag nehmen wir uns besonders viel Zeit für den Neuankömmling und dessen Angehörige. Für den ersten Tag steht eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter ausschließlich dem neuen Gruppenmitglied zur Seite, um ein angenehmes Ankommen zu gewährleisten.
Am selben Abend informieren wir zudem die Eltern über die ersten Stunden ihres Kindes im Gruppenleben und erkundigen uns auch nach der Befindlichkeit der Eltern.