Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage/ Aufnahme:
Die Basis für die spätere Arbeitsbeziehung wird schon im Aufnahmegespräch gelegt. Neben dem ersten persönlichem Gespräch (Erstkontakt) zwischen dem Kind/Jugendlichen, der Familie, dem Jugendamt und den MitarbeiterInnen der Wohngruppe ist es für uns von Bedeutung, dass das Kind oder der/die Jugendliche sich möglichst aktiv für eine Unterbringung bei uns entscheidet. Die Gesprächsinhalte auf der Erwachsenenebene sollten beim Erstkontakt vorrangig auf die nächsten Schritte der Kooperation und die Zielfrage der Hilfemaßnahme ausgerichtet sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in jedem Kontaktgespräch der Kontaktaufbau im Vordergrund steht und nicht so sehr eine sachliche Klärung der weiteren Zusammenarbeit. Der schwierigste Schritt in diesem Prozess ist die Veränderung des Blickwinkels, weg von der Problemdefinition, der Klärung der „Ursachen“, hin zur Konzentration auf die Ressourcen der Familie und des Kindes. Im Vordergrund steht die Suche nach Lösungen auf dem Hintergrund einer respektvollen Lösung zwischen Kind/Familie einerseits und den professionellen Helfern andererseits.
Spätestens im Aufnahmegespräch findet eine detaillierte Auftragsklärung mit allen Beteiligten statt (Wer möchte welche Ziele erreichen? Wie können diese Ziele erreicht werden? Welche Form der Unterstützung brauchen die Beteiligten für die Erreichung dieser Ziele? Welche schon absehbaren Perspektiven gibt es, die vielleicht auch schon zeitlich definiert werden können? Welche Konsequenzen gibt es bei welchem Verhalten? usw.).
Im Erstkontakt wird dem Kind/Jugendlichen sein zukünftiges Zimmer vorgestellt und es können Wünsche hinsichtlich der Gestaltung des Raumes abgesprochen werden. Das Kind/der Jugendliche hat u.a. die Möglichkeit, mit Gegenständen, die von zuhause mitgebracht werden, das neue Zimmer zu gestalten.
Vor der Aufnahme besteht die Möglichkeit des Probewohnens – eine wichtige Entscheidungshife sowohl für das Kind/ den Jugendlichen und seine Bezugspersonen, aber auch für uns als Team. Erst nach einer klaren Entscheidung werden organisatorische Schritte für eine Aufnahme in die Wege geleitet.