Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage/ Aufnahme:
Rechtsgrundlagen ist §§ 27, 34, 35, 35a
Die Aufnahme kann erfolgen, wenn nach Einschätzung der beteiligten Fachleute zur Sicherung des Kindeswohls keine Über-Nacht-Betreuung in einer vollstationären Einrichtung (mehr) notwendig ist. In einem ausführlichen Aufnahmegespräch wird die grundsätzliche Mitarbeitsbereitschaft der Mutter/des Vaters geklärt.