Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage/ Aufnahme:
§ 27 SGB VIII in Verbindung mit §§ 34, 35a, 41 SGB VIII, §§ 53 / 54 SGB XII
Wir nehmen Jugendliche in Absprache mit dem jeweiligen Jugendamt ab 16 Jahren bei uns auf.
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