Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage/ Aufnahme:
Hilfen zur Erziehung nach §§ 27, 34 SGB VIII.
Jede Aufnahme wird individuell geprüft. Eine wesentliche Voraussetzung ist eine hohe Entwicklungsmotivation bei den Familien/ Pflegestellen und die ausgeprägte Bereitschaft zur Kooperation.
Auch bei komplizierten Fallgestaltungen wird nach kreativen und angemessenen Lösungswegen gesucht. Eher nicht indiziert ist die Aufnahme von Kinder, die aufgrund ihrer biographischen Vorerfahrungen (anhaltende Überwältigungserfahrungen, tiefes Misstrauen, massive Grenzverletzungen durch Eltern) auch perspektivisch nicht in der Lage sind sich auf ein familienanaloges System einzulassen ohne erneuten Überwältigungserfahrungen ausgesetzt zu werden.