„In jedem Menschen ist Sonne, man muss sie nur zum Leuchten bringen“
(Sokrates)
In unserer wohnbegleitenden Kinderwohngruppe bieten wir Mädchen und Jungen ab dem Kleinkindalter einen Lebensort, der in den nächsten Lebensjahren ihr Zuhause werden kann. Die Kinder leben gemeinsam mit der Gruppenleiterin, Frau Sabine Noll, in einem liebevoll eingerichteten Haus auf dem Land.
Das Angebot richtet sich vorrangig an Kinder, die einer gezielten individuellen Betreuung bedürfen und intensive Zuwendung in einem entwicklungsfördernden Lebensumfeld außerhalb der Familie benötigen sowie an Kinder, die nicht oder nicht mehr in einer Pflegefamilie leben können,. Es können auch Kinder mit bereits diagnostizierten geistigen und/oder leichten körperlichen Behinderungen aufgenommen werden, sofern der pflegerische Aufwand im beschriebenen Kontext zu bewältigen ist.
Im Einzelnen kann das Angebot für folgende Zielgruppen geeignet sein:
Kinder, die
- physisch, psychisch und emotional verwahrlost sind oder davon bedroht sind
- eine (drohende) seelische Behinderung aufweisen
- in ihrer Bindungsfähigkeit deutlich beeinträchtigt/stark gestört sind
- stark verhaltensauffällig sind
- eine leichte geistige und/oder körperliche Behinderung aufweisen
- in ihrer Entwicklung verzögert oder beeinträchtigt sind
- ängstlich und schutzbedürftig sind (Missbrauchs- oder Misshandlungserfahrungen)
- frühkindlichen traumatischen Erfahrungen ausgesetzt gewesen sind
- durch Krieg im Herkunftsland oder Geschehnisse auf der Flucht traumatisiert sind
- auf Grund elterlicher Einschränkungen (psychische Erkrankung, Suchterkrankung, kognitive Einschränkungen etc.) nicht in ihrer Familie groß werden
- für welche die Diagnose „Fetales Alkoholsyndrom (FAS)“ gestellt wurde
Kinder, deren Eltern über
- unzureichende elterliche Kompetenzen durch eigene Traumatisierung verfügen
- unzureichende elterliche Kompetenzen durch eigene Bindungsstörungen verfügen
Kinder, die
- ein gescheitertes Pflegeverhältnis erfahren haben, da die Pflegefamilie mit den Verhaltensauffälligkeiten des Kindes überfordert war oder die Bindungsfähigkeit des Kindes nicht mit den Bindungswünschen der Pflegeeltern kompatibel war aber das Kind dennoch von der Kontinuität einer wohnbegleiteten Gruppe profitieren kann.
Darüber hinaus ist es für solche Kinder ein attraktives Angebot, deren Eltern einer Unterbringung nach §33 SGB VIII nicht zustimmen wollen, sich auf eine Betreuung ihres Kindes in einer Wohngruppe aber einlassen können. Den Kindern und ihren Eltern wird ein anspruchsvolles, wohnbegleitetes Angebot gemacht, ohne dass sich Eltern von Pflegeeltern in ihrer Elternrolle „bedroht“ fühlen müssen.
Unsere Grundhaltung ist gekennzeichnet von einer tiefen Wertschätzung den Kindern und ihren Familien gegenüber. Wir gehen davon aus, dass jeder Mensch (egal ob klein oder groß) zu jedem Zeitpunkt das für ihn jetzt bestmögliche Verhalten zeigt. Unser Anliegen ist es, äußere und innere Gegebenheiten so zu verändern, dass Verhaltensänderungen möglich sind. Wir orientieren uns dabei immer an dem, was möglich ist, was sein kann und nicht an dem, wovon wir meinen, dass es sein müsste.