Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage / Aufnahme:
Eine Aufnahme kann sowohl nach §35a SGB VIII, als auch nach §34 SGB VIII in Verbindung mit §27 ff. erfolgen. Der Aufnahme geht ein Hilfeplanverfahren gemäß §36 SGB VIII voraus. Die Kosten für die Unterbringung eines Kindes belaufen sich auf den Intensiv Pflegesatz 2.