Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage/ Aufnahme:
§ 27,34, 35 41SGB VIII
§10,12,71 und 72 JGG
In einem Vorstellungsgespräch mit dem Jugendlichen, den Eltern, bzw. Sorgeberechtigten, dem Jugendamt, zwei Mitarbeitern und evtl. der Psychologin der Gruppe wird geschaut, ob wir das passende Angebot vorhalten, um dem Jugendlichen das bestmögliche individuelle Betreuungskonzept an zu bieten.
Wenn alle Fallverantwortlichen und der Jugendliche nach ein bis zwei Tagen zu dem Ergebnis kommen , dass das Setting stimmig ist, wird ein Termin für ein Probewohnen (in der Regel von Montag bis Freitag) vereinbart. Am dann folgenden Montag/Dienstag gehen beim Jugendamt die entsprechenden Rückmeldungen ein und es wird ggfs. ein Aufnahmetermin abgesprochen.
Es muss prognostisch erwartbar sein, das die im Hilfeplan formulierten Ziele in dem gegebenen Setting erreichbar sind.<o:p></o:p>