Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage/ Aufnahme:
Rechtsgrundlagen sind die §§ 27, 34, 35a, 41 SGB VIII.
Es hat sich gezeigt, dass stationäre Hilfe zur Erziehung nur dann nachhaltig erfolgreich sein kann, wenn Mädchen und Eltern sich auf diese Hilfeform einlassen können.
Am Anfang steht ein Erstkontakt, verbunden mit einer Besichtigung der WG, bei dem sich alle Beteiligten kennen lernen und alle erforderlichen Informationen und Fragen besprochen werden. Daran kann sich bei Bedarf ein Probewohnen (die Dauer wird individuell festgelegt) anschließen. Erst nach einer klaren Entscheidung aller Beteiligten werden organisatorische Schritte für eine Aufnahme in die Wege geleitet.